Jugendhilfe

Unser Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und Familien. Wir gehen individuell auf die Thematik des Kindes, des Jugendlichen oder der Familie ein und wenden hierbei unterschiedliche Methoden an.
Wir leisten Jugendhilfe im Rahmen der Gesetze:

§1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

§27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung

§31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Während unserer Tätigkeit leisten wir praktische Alltagshilfe, üben gegenseitiges Zuhören und Artikulieren, um eine gemeinsame Kommunikationsebene aufzubauen. Wir analysieren und stärken gemeinsam die Ressourcen der Familie. Darüber hinaus erarbeiten wir mit der Familie Lösungsstrategien und erste Schritte zur Selbsthilfe. Dies geschieht beispielsweise auf der Basis beratender Gespräche – unter Bezugnahme des systemischen Ansatzes -, modellhaftes Handeln und pädagogisches Arbeiten mit dem Familiensystem. Wenn gewünscht können wir tiergestützte Pädagogik mit einbeziehen. Dadurch können wir unterschiedliche Ziele der sozialpädagogischen Familienhilfe erreichen, z.B.:

  • Bewusstsein zur Veränderung der vorhandenen Strukturen erarbeiten
  • Vorhandene Fähigkeiten und Eigenkräfte der Familie (wieder) entdecken, ihre Entwicklung fördern und stabilisieren
  • Familienmitglieder zu einer selbstständigen Lebensbewältigung und damit zur Selbsthilfe befähigen
  • Eigenes Problemlösungspotenzial der Familie stärken
  • Beziehungen in der Familie klären und gegebenenfalls stabilisieren
  • Erziehungskompetenz der Eltern fördern und stärken
  • Strukturierung des Alltags fördern (Fähigkeiten der Haushaltsführung verbessern, die ökonomische Situation stabiliseren, den regelmäßigen Tagesablauf unterstützen) und auf diese Weise die Familie entlasten
  • Einbindung der Familie in den Sozialraum fördern
  • Alternative Handlungsmöglichkeiten für Krisensituationen erlernen und umsetzen

§30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern. Bei dieser Einzelfallhilfe steht die Analyse der Befindlichkeiten und der Beziehungsaufbau zum Kind oder Jugendlichen zu Anfang. Dies geschieht in einem wertschätzenden Umgang. Das Ausprobieren neuer Tätigkeiten und aufsuchende Sozialarbeit gehören ebenfalls dazu. Mit Hilfe von systemischen Methoden sowie weiteren Methoden aus unterschiedlichen pädagogischen Bereichen führen wir kindgerechte Beratungsgespräche, stärken das Selbstbewusstsein und beobachten die Bedürfnisse. Ziele der Erziehungsbestandsschaft sind unter anderem:

  • Klärung von Zukunftsperspektiven und persönlichen Zielen
  • Bewusstmachung der eigenen Stärken und Schwächen
  • Entwicklung einer schulischen und beruflichen Pespektive
  • Umgang mit Regeln und Grenzen
  • Auseinandersetzung mit dem Konsum von Suchtmitteln
  • Kennenlernen von sportlichen Aktivitäten, z.B. aus dem Bereich der Erlebnispädagogik
  • Förderung von Selbstreflexion und dem Umgang mit Kritik
  • Bearbeitung von beslastenden familiären Situationen
  • Hilfe für Eltern bei Erziehungsfragen
  • Unterstützung beim Umgang mit Institutionen
  • Förderung der Kommunikationsfähhigkeit des Kindes oder Jugendlichen

§28 SBG VIII Erziehungsberatung
Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probelme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind. Wir widmen uns der Erziehungsberatung unter anderem mit Hilfe von modellhaftem Handeln, beratenden Gesprächen, praktischen Hilfen, pädagogischer Arbeit mit dem Familiensystem und unterstützen – wenn gewünscht – durch tiergeschützte Pädagogik.  Ebenfalls kann eine Vernetzung mit anderen Unterstützungsmöglichkeiten durchgeführt werden. Damit verfolgen wir die nachfolgenden Ziele der Erziehungsberatung:

  • Bewältigung von Problemlagen, Krisen und Störungen
  • Stärkung der Ressourcen und Selbsthilfekräfte der Familien
  • Frühzeitige und lebensweltorientierte Hilfe
  • Vermitteln weiterer notwendiger Unterstützungen/Hilfen
  • Vermeidung der Notwendigkeit familienersetzender Maßnahmen

Voraussetzungen für eine zielgerichtete Durchführung unserer Arbeit ist die Freiwilligkeit, Zustimmung und Mitwirkung aller von der Maßnahme betroffenen Personen. Egal ob wir mit Kindern, Jugendlichen und/oder Erwachsenen arbeiten, besteht die Voraussetzung zur Mitwirkung auch für die Eltern, Sorgeberechtigten oder sonstigen Bezugspersonen, welche eine Rolle im Leben des/der Klienten spielen. Dies ist notwendig, um eine größtmögliche Ganzheitlichkeit und Nachhaltigkeit der Unterstützung und Begeleitung zu gewährleisten. In unserer wertfreien und wertschätzenden Arbeit konnten wir bislang die Mitarbeit aller Beteiligten, auch wenn diese zunächst Ablehnung zeigten, erreichen. Um hier eine Einschätzung vornehmen zu können, ist vor Beginn einer Maßnahme – wenn möglich – ein Erstgespräch durchzuführen, um auch dem Klienten die Wahlmöglickeit (z.B. nach § 5 SGB VIII) zu lassen. Dies ist unserer Ansicht nach der erste Schritt zur Beteiligung und damit kann auch Umdenken beim Klienten erzeugt werden. Gerade im Bereich von sogenannten „Zwangskontexten“ kann dies sehr hilfreich sein.